Richtlinien des Elternbeirates für Zuschüsse zu Fahrten bei finanzieller Notlage

Auf keinen Fall soll einem Schulkind aus finanziellen Gründen die Teilnahme an einer Schulfahrt verwehrt werden.
 
1. Grundsatz
Der Elternbeirat kann, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten, Zuschüsse zu den Kosten einer Schulfahrt gewähren, wenn das Kind und seine Eltern finanziell nicht in der Lage sind, diese allein aufzubringen. Die Zuschüsse werden aus der Kasse des Elternbeirats finanziert. Wir als Elternbeirat sind verpflichtet, umsichtig mit den uns anvertrauten Geldern umzugehen. Ein individueller Zuschuss kann daher nur dann gewährt werden, wenn eine finanzielle Bedürftigkeit des Antragstellers vorliegt und nicht durch eine andere Stelle ein Zuschuss gewährt wurde. Kinder, deren Familie die ALG2/Hartz 4 beziehen, erhalten keinen Zuschuss vom Elternbeirat, da die gesamten Fahrtkosten auf Antrag vom zuständigen Leistungsträger übernommen werden. Es besteht keine Rechtsanspruch auf eine Zuschuss-Leistung. Vielmehr steht diese in jedem Einzelfall im Ermessen des Elternbeirates. Der Elternbeirat kann Maximalbeträge für die jeweilige Fahrt festlegen.
 
2. Fehlender Eintritt anderer Leistungsträger
Individuelle Fahrtenzuschüsse des Elternbeirats setzen voraus, dass der/die Antragsteller hierfür keine ausreichende Unterhaltsleistung insbesondere durch einen etwa vorhandenen weiteren Unterhaltspflichtigen für das betroffene Kind erhalten hat. Auch keine anderen Leistungen, insbesondere nach dem sog. Bildungspaket. Das Bildungspaket betrifft Bezieher von ALG2, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeldzuschuss sowie Leistungen nach dem AsylblG. Alle Genannten erhalten als Pflichtleistung Kostenerstattung für mehrtägige Schulfahrten vom zuständigen Leistungsträger.  Der Anspruch besteht neben der monatlichen Pauschale.
 
3. Antrag auf Zuschuss des Elternbeirats
Zuschüsse setzen eine schriftliche Beantragung voraus und zwar immer und ausnahmslos vor Fahrtantritt. Der Antrag auf Zuschuss durch den Elternbeirat soll mit dem vorgesehenen Formblatt an den Elternbeirat gestellt werden. Den Zuschuss-Antrag können die Eltern auf der Webseite des Elternbeirats  (www.eb-gymsob.de) downloaden. Gewährte Zuschüsse werden grundsätzlich auf das jeweilige Fahrtenkonto der Schule überwiesen. Die Mitglieder des Elternbeirates sind über Informationen im Zusammenhang mit der Beantragung und Gewährung solcher Zuschüsse auch über ihre Amtszeit hinaus zur Verschwiegenheit verpflichtet.

> zum Zuschussformular

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an unser Elternbeiratsmitglied _____________________________.